Verkäufer sind dazu verpflichtet, Verbrauchern zu gewährleisten, dass ihre Produkte zwei Jahre ab deren Lieferung mit dem entsprechenden Kaufvertrag übereinstimmen.
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes sind und Ihr Gerät einen Mangel aufweist, der bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, und dieser Mangel binnen zwei Jahren ab Lieferung des Produkts festgestellt wird, sind Sie dazu berechtigt:
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Die Nachbesserung oder den kostenlosen Ersatz des Produkts innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie zu fordern.
oder
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Eine angemessene Preisminderung oder die Vertragsauflösung zu fordern,
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sofern das Produkt nicht nachgebessert oder ersetzt werden kann.
oder
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wenn die Nachbesserung oder der Ersatz des Produkts nicht innerhalb einer angemessen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie erfolgen kann.
Sie können diese Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen, von dem Sie Ihr Produkt erworben haben.
Für jede Vertragswidrigkeit, die binnen der ersten sechs Monaten ab Lieferung des Produkts festgestellt wird, gilt die widerlegbare Vermutung, dass diese bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden hat, sofern diese Annahme nicht mit der Beschaffenheit des Produkts oder der Art der Vertragswidrigkeit unvereinbar ist.