Verkäufer sind dazu verpflichtet, Verbrauchern zu gewährleisten, dass ihre Produkte zum Zeitpunkt des Kaufs mit dem entsprechenden Kaufvertrag übereinstimmen. Dieser Anspruch verjährt 2 Jahre nach Übergabe der Kaufsache.
Wenn Sie gemäß § 13 BGB „Verbraucher“ sind und Ihr Gerät einen Mangel aufweist, der bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, und dieser Mangel binnen zwei Jahren ab Lieferung des Produkts festgestellt wird, sind Sie dazu berechtigt:
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Die Nachbesserung oder den kostenlosen Ersatz des Produkts innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie zu fordern.
oder
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Eine angemessene Preisminderung oder die Vertragsauflösung zu fordern,
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sofern das Produkt nicht nachgebessert oder ersetzt werden kann.
oder
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wenn die Nachbesserung oder der Ersatz des Produkts nicht innerhalb einer angemessen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie erfolgen kann.
Sie können diese Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen, von dem Sie Ihr Produkt erworben haben.
Unter Vorbehalt des Gegenbeweises muss vorausgesetzt werden, dass jede Vertragswidrigkeit, die binnen zwölf Monaten ab Lieferung des Produkts festgestellt wird, bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden hat, sofern diese Annahme nicht mit der Beschaffenheit des Produkts oder der Art der Vertragswidrigkeit unvereinbar ist.